AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des 

Akzent Hotel Oberhausen

A) Geltungsbereich

1.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Soweit der Kunde nicht Verbraucher ist, sind die Regelungen des § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen.

3.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

B) Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

1.

Der Vertrag kommt dadurch zustande, daß das Hotel das Angebot des Kunden annimmt. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.

Das Hotel und der Kunde sind Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.

Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

C) Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

5.

Die Preise können vom Hotel zudem geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6.

Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7.

Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

D) Rücktritt des Kunden

1.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 

2.

Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß D) Nr. 1 letzter Satz des Kunden vorliegt.

3.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.

Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

E) Rücktritt des Hotels

1.

Sofern in Textform vereinbart wurde, daß der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.

Wird eine vereinbarte oder nach diesen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn
♣ höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

♣ Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck des Aufenthaltes, gebucht werden;

♣ das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

♣ der Zweck bzw. der Anlaß des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;

♣ ein Verstoß gegen A) Ziffer 2) dieser Geschäftsbedingungen vorliegt.

4.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

F) Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1.

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

G) Haftung des Hotels

1.

Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,- EUR und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,- EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 800,– EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück oder vom Hotel zur Verfügung gestellter Grundstücke abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluß der Schadenersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1), Sätze 2 bis 4 entsprechend.

4.

Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

5.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluß von Schadenersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1), Sätze 2 bis 4 entsprechend.

H) Nicht ordnungsgemäßes Verhalten des Gastes

1.

Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist im gesamten Hotel, insbesondere in den Zimmern, untersagt. Gestattet ist es lediglich im Raucherraum im Dachgeschoß. Das Rauchverbot in den Zimmern umfaßt auch Rauchen in der Form, daß sich der Kunde aus einem geöffneten Fenster lehnt und die Zigarette sich insoweit außerhalb des Gebäudes befindet.

Auch auf den Balkonen ist das Rauchen nicht gestattet.

Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot stehen dem Hotel aufgrund der darauf beruhenden erheblichen Reinigungskosten Schadenersatzansprüche zu, die pauschal 200,- EUR betragen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der vorstehend genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

2.

Das Hotel verfügt über keinen Pool. Die Nutzung des auf dem Hof des Hotels befindlichen, aber nicht zum Hotel gehörenden Pools ist untersagt. Die nicht gestattete Benutzung des Pools führt zu einem Schadenersatzanspruch in Höhe von pauschal 800,- EUR, da der Pool nach unberechtigter Nutzung vollständig gereinigt werden muß. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

3.

Das Benutzen der Brandsicherungseinrichtung, insbesondere der Feuertreppe, ist lediglich in den Notfällen gestattet. Auch die Feuertreppe ist vom Rauchverbot erfaßt.

I) Einrichtungen des Hotels

1.

Die Nutzung des Fitneßraums und die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Hotels ist gemäß G dieser Geschäftsbedingungen beschränkt.

Es besteht kein Anspruch des Gastes darauf, daß der Fitneßraum oder bestimmte Geräte tatsächlich zur Verfügung stehen.

2.

Die Benutzung des Raucherraums im Dachgeschoß erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Hotels ist gemäß G dieser Geschäftsbedingungen beschränkt.

Es besteht kein Anspruch des Gastes darauf, daß der Raucherraum tatsächlich zur Verfügung steht.

3.

In den Räumlichkeiten des Hotels befinden sich Waschmaschinen und Trockner. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Hotels ist gemäß G dieser Geschäftsbedingungen beschränkt. Es besteht kein Anspruch des Gastes darauf, daß diese Räumlichkeiten oder bestimmte Geräte tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die Benutzung dieser Geräte ist nur gestattet in der Zeit von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die Nutzung dieser Geräte ist kostenpflichtig und die entsprechenden Wertmarken können an der Rezeption erworben werden.

Das Hotel stellt einen WLAN-Internetzugang zur Verfügung. Für die Nutzung dieses Zugangs gelten die gesonderten „Nutzungsbedingungen WLAN Hotspot“.

4.

Die Nutzung der Stellplätze erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere erfolgt kein Winterdienst.

J) Schlußbestimmungen

1.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels, somit Oberhausen.

3.

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.